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HÄUFIGE FRAGEN

Kostenrückerstattung & Ablauf – kurz erklärt

Die wichtigsten Antworten rund um Verordnung, Krankenkasse und Ihren Behandlungstermin.
Wenn etwas offen bleibt, schreiben Sie mir einfach.

ÖGK

Keine Bewilligung erforderlich

BVAEB

Kostenrückerstattung mit Verordnung

SVS

Rückerstattung +
Gesundheitshunderter

Privat versichert

Je nach Vertrag zusätzliche Erstattung

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für meine Massage?

Bei ärztlicher Verordnung übernehmen ÖGK, BVAEB und SVS einen Teil der Behandlungskosten für medizinische Massagen. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie nach Abschluss der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Brauche ich eine Bewilligung der Krankenkasse?

Bei der ÖGK ist derzeit keine Bewilligung erforderlich. Bei BVAEB und SVS empfiehlt es sich, die Verordnung vorab einreichen zu lassen. Fragen Sie im Zweifel kurz bei Ihrer Kasse nach.

Was ist der SVS Gesundheitshunderter?

Selbstständige können den SVS Gesundheitshunderter einmal jährlich für Shiatsu oder Massagen nutzen und erhalten 100 € Rückerstattung. Voraussetzung ist eine absolvierte Vorsorgeuntersuchung. Den Antrag finden Sie auf der SVS-Website oder direkt bei der SVS.

Welche Behandlungen sind erstattungsfähig?

Heilmassage, Lymphdrainage und – bei der SVS – Bindegewebsmassage. Shiatsu ist keine Kassenleistung, kann aber über den SVS Gesundheitshunderter oder eine private Zusatzversicherung abgedeckt sein.

Was brauche ich für die Rückerstattung?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Heilmassage, Lymphdrainage oder Bindegewebsmassage. Nach der Behandlung reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wie viele Einheiten werden bewilligt?

Im Regelfall werden bis zu zwei Behandlungsserien pro Jahr mit jeweils bis zu 10 Einheiten bewilligt. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe der Rückerstattung unterscheiden sich je nach Kasse.

Ich bin privat zusatzversichert - bekomme ich mehr zurück?

Ja, häufig. Verfügen Sie über eine private Zusatz- oder Unfallversicherung, können Sie die Behandlungskosten je nach Vertrag zusätzlich einreichen. Viele Versicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten.

BEHANDLUNG & ABLAUF

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine Einheit dauert 55 Minuten. Wir nehmen uns zu Beginn kurz Zeit für Ihre Beschwerden, damit die Behandlung genau dort ansetzt, wo sie wirken soll.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Schreiben Sie mir kurz per E-Mail, was Sie beschäftigt. Ich melde mich innerhalb eines Werktages mit einem Terminvorschlag.

Welche Methode ist die richtige für mich?

Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Heilmassage bei Verspannungen und Schmerzen, Lymphdrainage zur Entstauung und Regeneration, Bindegewebsmassage bei Verklebungen, Shiatsu für Energie und Balance.

Was, wenn ich einen Termin absagen muss?

Kein Problem – bitte sagen Sie möglichst mindestens 24 Stunden vorher ab, damit der Termin an jemand anderen vergeben werden kann.

KONTAKT

Vereinbaren wir
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Jetzt Wunschtermin anfragen: online, telefonisch oder via WhatsApp.

Schreiben Sie mir kurz, was Sie beschäftigt – ich melde mich innerhalb eines Werktages mit einem Terminvorschlag.


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PRAXISZEITEN

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6020 Innsbruck

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Vereinbarung

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